E-Mail

digitalkonform@krm.swiss

Newsletter

Jetzt abonnieren

Zertifizierung: Information für Anwender

Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum. Stet clita kasd gubergren, no sea takimata sanctus est Lorem ipsum dolor sit amet. Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum. Stet clita kasd gubergren, no sea takimata sanctus est Lorem ipsum dolor sit amet.

An wen richtet sich dieses Angebot?

Dieses Angebot richtet sich an Anwender, welche die Konformität ihrer Lösungen neutral überprüfen lassen möchten:

  • IT-Leiter, Leiter Finanzen, Leiter Recht & Compliance
  • VR, Geschäftsleitung und Organe von Gesellschaften
  • Interne Revision, Anwaltskanzleien, Treuhandfirmen

Lösungen:

  • DMS und Archivierungslösungen
  • ERPs mit Archivfunktion
  • Rechnungs – Workflows (Kreditoren / Debitoren)
  • Scanning und/oder E-Rechnungen
  • Cloud Angebote/Lösungen
  • U.a.m.

Ihr Nutzen

  • Ein Anwender, der ein zertifiziertes System einsetzt, kann die Ordnungsmässigkeit der Lösung einfach nachweisen.
  • Wir arbeiten eng mit der Eidg. Steuerverwaltung (MWST) zusammen und sie stützt sich u.a. auf unsere Empfehlungen, wenn es um die rechtskonforme Umsetzung geht.
  • Die Beurteilungsgrundlage ist klar abgesteckt und transparent (Geschäftsbücherverordnung). Unsere umfassende Prüfgrundlage (Body of Knowledge, BOK) wurde über Jahre entwickelt und bildet Gesetze und Praxis umfassend ab.
  • Das KRM macht keine belanglosen Aussagen in den Gutachten, wenn es um die Umsetzung geht. Wir prüfen Ihr System auf Herz und Nieren.

Was erhalten Sie von uns?

Sie erhalten von uns einen umfassenden Prüfbericht mit folgendem Inhalt:

  • Umfang der Untersuchung: Target of Evaluation und Prüfgrundlage
  • Feststellungen zur Gesetzeskonformität
  • Aussagen zu den Kernanforderungen der GeBüV und der geprüften Regelwerke
  • Findings (gewichtet) mit Empfehlungen
  • Zertifikat (optional gemäss Beispiel)

Wieso das KRM?

  • Unsere Experten waren Mitverfasser der GeBüV.
  • Wir verfügen über die längste Erfahrung im Umgang mit elektronischen Informationen und rechtlicher Konformität in der Schweiz.
  • Das KRM publiziert seit 2004 regelmässig Bücher und Fachartikel zu Fragen der Ordnungsmässigkeit der elektronischen Datenhaltung.
  • Das KRM stellt Gutachter für die Beurteilung der rechtlichen Konformität.
  • Wir setzen auf ein interdisziplinäres Team mit langjähriger Erfahrung in IT-Recht, Archivierung, IT-Revision, Informationssicherheit und E-Contracting sowie SW-Entwicklung.
  • Wir arbeiten an vorderster Front an neuen Technologien (z.B. Blockchain).
  • Das KRM ist in der Schweiz DIE Instanz für GeBüV-Zertifizierungen.

    JETZT KONTAKT AUFNEHMEN

    Anrufen: +41 44 888 10 11

    oder per Mail an digitalkonform@krm.swiss