CertiHealth®: Zertifizierte Digitalisierung im Gesundheitswesen
„ENSURING TRUST IN DIGITAL HEALTH“
Es gibt wohl kaum eine Branche, in welcher die Digitalisierung der Prozesse notwendiger ist als im Gesundheitswesen. Die Gesundheitsbranche kennt in ihren Abläufen Hunderte von Schnittstellen, tausende von Medienbrüchen und Übergänge von Daten in verschiedensten Formen. Selbst mit relativ einfachen Digitalisierungsverfahren, wie zum Beispiel beim Scannen von Papier, kann ein massgeblicher Nutzen erzeugt werden.
Mit dem Weg in die Digitalisierung und dem Wandel der Arbeitsweisen werden z.B. Patientendossiers vermehrt digitalisiert. Was für die Übertragung von Papierdokumenten und elektronischer Form gilt, gilt analog auch für die Erfassung von Sprache. Aktennotizen und medizinische Notizen können heute mittels spezialisierter Applikationen erfasst, interpretiert und digitalisiert werden. Bildgebende Verfahren und Videoaufzeichnungen müssen katalogisiert und zugeordnet werden.
Viele dieser Verfahren stecken noch in den Kinderschuhen. Gerade aber Informationen über Patienten und besonders sensitive Patientendaten müssen besonders geschützt werden. Der Umgang mit ihnen ist streng reglementiert und bedarf erhöhter Kontrollen. Das neue Datenschutzgesetz fordert z.B. die Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung VOR der Inbetriebnahme der geplanten Lösung.
Vieles kann schief gehen, von den klassischen Fehlern bei der Datenerfassung (Duplikate, fehlende Seite, fehlerhafte Erkennung) bis zur fehlerhaften semantischen Interpretation der erfassten Daten.
Um zu gewährleisten, dass die Digitalisierungsverfahren dem heutigen Stand der Technik entsprechen und ordnungsgemäss abgewickelt werden, haben wir unser Prüfangebot auf die Prüfung und Zertifizierung von solchen Prozessen und Produkten ausgeweitet.
Eine Kurzpräsentation in Englisch finden Sie hier.
Fallbeispiel 1:
Scanning eines Patientendossiers
Die meisten Hausärzte führen ihre Dossiers noch analog oder bestenfalls hybrid. Spätestens bei der Praxisübergabe wäre es sinnvoll, die noch vorhandenen Akten zu digitalisieren. Dieses Verfahren soll auf seine Ordnungsmässigkeit geprüft werden. Hier wird im Grundsatz die Ordnungsmässigkeit Checkliste gemäss GeBüV eingesetzt, ergänzt mit den spezifischen Anforderungen, die aus dem Datenschutz erwachsen und welche die Sicherheitsanforderungen aus dem ePDG erfordern. Wie bei allen Gesundheitsdaten müssen diese aber auch semantisch verifiziert werden, d.h. sie müssen richtig strukturiert und zugeordnet werden können. Dies bedeutet, dass eine entweder eine Zuweisung über den semantischen Standard erfolgt und/oder zusätzlich eine medizinische Fachperson eine inhaltliche Kontrolle wahrnimmt.
Fallbeispiel 2:
Sprachtransformation
Ein Anbieter ermöglicht das Aufzeichnen von Gesprächen zwischen Arzt und Patient mittels eines Mobiltelefons. Die APP dient auch dazu, den gesprochenen Text umzuwandeln und zu interpretieren. Das Resultat dient der Dokumentation und wird in Textform ins elektronische Patientendossier (ePD) übernommen.
Welche Herausforderungen stellen sich? Spracherkennungsalgorithmen verwenden normalerweise künstliche Intelligenzverfahren. Hier geht es also darum festzustellen, welche Verfahren im Einsatz sind und wie die Parametrisierung erfolgt. Im Grundsatz muss die Nachvollziehbarkeit der Transformation gegeben sein. Damit ist auch gleich gesagt, dass mindestens zu Beginn eines solchen Verfahrens der «Human in the Loop» (HITL) eine zwingende Kontrollinstanz stand sein muss. Gleichzeitig muss geprüft werden, dass nur die wirklich notwendigen Daten erfasst und gespeichert werden. Ein solches Verfahren stellt hohe Anforderungen an die Umsetzung wie auch an das notwendige Kontrollsystem.
Gesundheitswesen: Body of Knowledge und Prüfkatalog
In der Schweiz gibt es bis heute keine Digitalisierungsnorm für das Gesundheitswesen. Das krm hat mit CertiHealth® ein vertrauenswürdiges Label erstellt und bietet damit Anbietern wie auch Anwendern einen verlässlichen und soliden Standard für die Ordnungsmässigkeit der Digitalisierung im Gesundheitswesen.
Grundsätzlich gilt in der Schweiz die Geschäftsbücherverordnung als Massstab für die Digitalisierung von Daten und für die Gewährleistung von deren Integrität und Sicherheit. Die darin festgehaltenen Grundprinzipien können ohne weiteres auch auf Gesundheitsdaten angewandt werden. Folglich basiert der Prüfkatalog auf diesen Grundlagen. Hinzu kommen spezifische Anforderungen, welche sich aus nationalen und internationalen Gesetzen und Standards ableiten lassen. Interessanterweise kennt die Schweiz keine gesetzlichen Vorgaben für diese Prozesse. Aus diesem Grund haben wir unseren Best-Practice Katalog mit Kontrollen aus diesen Quellen ergänzt:
- ePDG (Gesetz zum elektronischen Patientendossier und Verordnungen (ePDV); Schwerpunkt bilden die Sicherheitsanforderungen.
- Datenschutzgesetz (DSG), hier insbesondere die Bestimmungen zu Privacy by Design und Privacy by Default; Datenschutz-Folgenabschätzung
- Medizinprodukteverordnung (MepV) sowie EU-Normen[1]
- EU AI Act, insbesondere für den Einsatz von Verfahren mit KI-Unterstützung
- TR Resiscan (BSI, DE)
- Semantik (optional): Berücksichtigung von ePD Standards wie Snomed CT (Optional) oder patientenfokussierten Verfahren wie COBEDIAS®
[1] Wir prüfen nicht die Medizinprodukte selbst, sondern ggf. deren Einsatz in einem Digitalisierungsprozess
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